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Art. 4 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 4 2. BStrStraffG – Gesetz zur Änderung des Bergmannsversorgungsscheingesetzes

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Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (Bergmannsversorgungsscheingesetz - BVSG NW) vom 20. Dezember 1983 (GV. NRW. S. 635), zuletzt geändert durch Artikel 228 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

In § 16 Satz 2 werden die Wörter "das Versorgungsamt Gelsenkirchen" ersetzt durch die Wörter "der Landschaftsverband Westfalen-Lippe".