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Art. 3 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 3 2. BStrStraffG – Gesetz zur Änderung des Landesorganisationsgesetzes

2005

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 242), wird wie folgt geändert:

In § 9 Abs. 2 werden die Wörter "die Versorgungsämter" gestrichen.