Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 23 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 23 2. BStrStraffG

81

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX (ZustVO SGB IX) vom 31. Januar 1989 (GV. NRW. S. 78), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 wird jeweils das Wort "Fürsorgestellen" durch das Wort "Träger" ersetzt.

  2. 2.

    In § 2 wird das Wort "Fürsorgestellen" durch das Wort "Träger" ersetzt.

  3. 3.

    In § 3 Abs. 1 werden die Wörter "neben den Versorgungsämtern" gestrichen.