Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 17 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 17 2. BStrStraffG

2126

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz- ZVO-IfSG - vom 28. November 2000 (GV. NRW. S. 701) wird wie folgt geändert:

§ 8 wird wie folgt geändert:

  1. a)

    In Absatz 1 wird das Wort "Versorgungsämter" durch das Wort "Landschaftsverbände" ersetzt.

  2. b)

    In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt" ersetzt durch die Wörter "der Landschaftsverband".

  3. c)

    In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "das Versorgungsamt Münster" durch die Wörter "der Landschaftsverband Westfalen-Lippe" ersetzt.