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§ 5 1. ProdSV
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) 
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

Titel: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: 1. ProdSV
Gliederungs-Nr.: 8053-4-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 5 1. ProdSV – Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen

Bei elektrischen Betriebsmitteln, die den Sicherheitsbestimmungen der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission festgelegten internationalen Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen.