Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2 1. HAGDV
Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Errichtung von Heimarbeitsausschüssen

Titel: Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: 1. HAGDV
Gliederungs-Nr.: 804-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 1. HAGDV – Bekanntmachung der Errichtung von Heimarbeitsausschüssen

1Die Errichtung des Heimarbeitsausschusses ist an einer von der zuständigen Arbeitsbehörde jeweils zu bestimmenden Stelle bekannt zu machen. 2Der räumliche, sachliche und persönliche Zuständigkeitsbereich des Heimarbeitsausschusses ist dabei anzugeben.