Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Bundesrecht
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1)
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 47 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666)
(1) Amtl. Anm.:
Überschrift: Eingliederung dieser Vorschrift in das Sachgebiet 2 ist vorgesehen