Anlage 21b ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen
Anhangteil
Anlage 21b ThürKWO – Anlage 21b (1)
Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen (bei Verhältniswahl)
5.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
A | Wahlberechtigte insgesamt | [_______] |
B | Zahl der Wähler | [_______] |
C | Ungültige Stimmabgaben | [_______] |
D | Gültige Stimmabgaben | [_______] |
5.1
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Listen- Nr.(2) | Kennwort des Wahlvorschlags | Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen (3) | Stimmen |
---|---|---|---|
Wahlvorschlag insgesamt: | |||
Wahlvorschlag insgesamt: | |||
5.2
Die Berechnung der Sitzverteilung ist der Anlage zu entnehmen.
5.3
Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:
Lfd. Nr. | Vorname, Nachname | Kennwort des Wahlvorschlags |
---|---|---|
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(2) Amtl. Anm.:
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.
(3) Amtl. Anm.:
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.