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Anlage 21b ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 21b ThürKWO – Anlage 21b (1)

Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen (bei Verhältniswahl)

5.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

AWahlberechtigte insgesamt[_______]
BZahl der Wähler[_______]
CUngültige Stimmabgaben[_______]
DGültige Stimmabgaben[_______]

5.1
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Listen-
Nr.(2)
Kennwort des WahlvorschlagsVor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen (3)Stimmen
    
    
    
    
    
    
  Wahlvorschlag insgesamt: 
    
    
    
    
    
    
  Wahlvorschlag insgesamt: 
    
    
    
    
    

5.2
Die Berechnung der Sitzverteilung ist der Anlage zu entnehmen.

5.3
Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Lfd. Nr.Vorname, NachnameKennwort des Wahlvorschlags
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(2) Amtl. Anm.:
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.
(3) Amtl. Anm.:
Falls Platz nicht ausreicht, unter nochmaliger Aufführung der Listennummer in dem nächsten Listenfeld fortschreiben, für weitere Listenfelder Folgeblatt benutzen.