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Anlage 21 ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 21 ThürKWO – Anlage 21
(§ 46 Abs. 6 ThürKWO) (1)

Gemeinde/StadtLandkreis
  
  
Niederschrift
über die Ermittlung des Ergebnisses der
 
 
[_] Ortsbürgermeisterwahl
[_] Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl
[_] Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl
[_] Landratswahl
[_] Kreistagsmitgliederwahl
  
 für die/den
 Ortschaft/Gemeinde/Stadt/Landkreis
  
 am ...

1. Zur Feststellung des Wahlergebnisses trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Wahlausschuss zusammen.

Es waren als Mitglieder erschienen:

 als Vorsitzende oder Vorsitzender (Nachname, Vorname)
1.___________________________________________________________
 als Beisitzer/in und Schriftführerin oder Schriftführer (1) (Nachname, Vorname)
2.___________________________________________________________
 als Beisitzer/in (Nachname, Vorname)
3.___________________________________________________________
 als Beisitzer/in (Nachname, Vorname)
4.___________________________________________________________
 als Beisitzer/in (Nachname, Vorname)
5.___________________________________________________________
  

Ferner waren zugezogen (1):

 als Schriftführer/in (Nachname, Vorname)
 ___________________________________________________________

2.
Die noch nicht verpflichteten Beisitzer, Schriftführerin oder der Schriftführer wurden von der oder dem Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

3.
Die oder der Vorsitzende berichtete über das Ergebins der Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit und legte dem Wahlausschuss alle diesbezüglichen Unterlagen vor.

4.
Der Wahlausschuss nahm Einsicht in die insgesamt [________] Wahlniederschriften.

4.1
Dabei ergaben sich

[_]keine Beanstandungen; Berichtigungen waren nicht erforderlich.
[_]folgende Beanstandungen oder Bedenken:
 
 
 
 
Der Wahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
 
 
 
 

4.2

[_]Der Wahlausschuss nahm folgende rechnerische Berichtigung an den Ergebnissen der Wahlvorstände mit folgender Begründung vor:
 
 
 
 

4.3

[_]Der Wahlausschuss beschloss in folgenden Fällen und mit folgender Begründung abweichend von den Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmabgaben:
 
 
 
 
[_]Sonstige Beanstandungen und dazu gefasste Beschlüsse, Bedenken, die nicht geklärt werden konnten:
 
 
 
 

Hinweis

An dieser Stelle bitte Einlegeblätter verwenden und zwar entweder

  • Einlegeblatt für die Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen, falls mindestens zwei Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen waren [Anlage 21a] oder

  • Einlegeblatt für die Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen (bei Verhältniswahl) [Anlage 21b] oder

  • Einlegeblatt für die Mehrheitswahl (falls nur ein oder gar kein Wahlvorschlag zugelassen war) [Anlage 21c]

6.

Bemerkungen:

7.
Die oder der Vorsitzende gab das Wahlergebnis des Wahlkreises mündlich bekannt.

Die Sitzung war öffentlich.

Vorstehende Niederschrift wird einschließlich der Anlage von der oder dem Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisizern/Beisitzerinnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Ort, Datum 
  
 Beisitzer/innen
Die oder der Vorsitzende 
  
  
  
Die Schriftführerin oder der Schriftführer 
  
  
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(1) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen
(1) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen