§ 19 SächsWprG
Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWprG)
Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWprG)
Landesrecht Sachsen
§ 19 SächsWprG
nicht abgedruckt(1)
(1) Red. Anm.:
Betrifft Änderung des WahlG.
Betrifft Änderung des WahlG.