Art. 2 SächsSÜGArtG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Landesrecht Sachsen
Art. 2 SächsSÜGArtG – Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
(hier nicht wiedergegeben)