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§ 48 NEG
Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)
Landesrecht Niedersachsen

Fünfter Abschnitt – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NEG
Gliederungs-Nr.: 21080010000000
Normtyp: Gesetz

§ 48 NEG – Änderung anderer Gesetze

(Hier nicht wiedergegeben)