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Anlage 3 EigAnVO
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Anhangteil

Titel: Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: EigAnVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 EigAnVO – Anlage 3
(zu § 25 Abs. 3)

Formblatt 3

Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe(1)

  1. A.

    Stromversorgung

    1. I

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Erzeugungs- und Bezugsanlagen

        1. a)

          Betriebseinrichtungen der Erzeugung,

        2. b)

          Betriebseinrichtungen des Bezugs,

      6. 6.

        Verteilungsanlagen

        1. a)

          Umspannungs- und Umformungsanlagen,

        2. b)

          Leitungsnetz und Hausanschlüsse,

        3. c)

          Messeinrichtungen (Licht- und Kraftstromzähler, Messwandler, Schaltuhren, Höchstlastanzeiger usw. einschließlich Lagerbestand),

        4. d)

          Straßenbeleuchtung,

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  2. B.

    Gasversorgung

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Erzeugungs- und Bezugsanlagen

        1. a)

          Betriebseinrichtungen der Erzeugung,

        2. b)

          Betriebseinrichtungen des Bezugs,

      6. 6.

        Verteilungsanlagen

        1. a)

          Speicherung, Verdichtung, Druckregelung,

        2. b)

          Leitungsnetz und Hausanschlüsse,

        3. c)

          Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand),

        4. d)

          Straßenbeleuchtung,

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  3. C.

    Wasserversorgung

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen

        1. a)

          Betriebseinrichtungen der Gewinnung,

        2. b)

          Betriebseinrichtungen des Bezugs,

      6. 6.

        Verteilungsanlagen

        1. a)

          Speicheranlagen,

        2. b)

          Leitungsnetz und Hausanschlüsse,

        3. c)

          Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand),

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  4. D.

    Verkehrsbetriebe

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

        1. a)

          Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

        2. b)

          Bahnkörper und Bauten des Schienenweges,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen,

      6. 6.

        Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr,

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  5. E.

    Abwasserbeseitigung

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Abwasserbehandlungsanlagen,

      6. 6.

        Abwassersammelanlagen

        1. a)

          Haupt- und Verbindungssammler,

        2. b)

          Regenbauwerke,

        3. c)

          Pumpwerke,

        4. d)

          Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse,

        5. e)

          Messeinrichtungen,

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  6. F.

    Abfallbeseitigung

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Betriebseinrichtungen der Abfallverarbeitungsanlagen

        1. a)

          Abfallbehandlung,

        2. b)

          Abfallagerung,

        3. c)

          Abfallablagerung,

        4. d)

          Abfallverwertung,

      6. 6.

        Einbringungsanlagen der Abfallbeseitigung

        1. a)

          Betriebseinrichtungen der Einsammlung,

        2. b)

          Betriebseinrichtungen der Beförderung,

      7. 7.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 5 oder Nummer 6 gehören,

      8. 8.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      9. 9.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  7. G.

    Gemeinsame Anlagen

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Maschinen und maschinelle Anlagen,

      6. 6.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      7. 7.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

(1) Amtl. Anm.:
Diese Gliederung gilt sinngemäß für andere Betriebe; sie ist erforderlichenfalls zu ergänzen. Bei den Posten des Anlagevermögens sind unbeschadet einer weiteren Aufgliederung die Posten A I bis III der Bilanz zu Grunde zu legen.