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§ 36 BSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG -)
Landesrecht Berlin

Vierter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG -)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: BSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-2
Normtyp: Gesetz

§ 36 BSÜG – Änderung von Gesetzen

Das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz in der Fassung vom 25. März 1995 (GVBl. S. 254, 762) wird wie folgt geändert:

(Änderungen hier nicht wiedergegeben)