Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Roman Becker
Autor: Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Roman Becker - 20.02.2009 - 959 mal gelesen.
Wunder der Technik, ups-da bin ich wohl auf den Knopf gekommen oder von tückischen Garagentüren und der Benzinklausel....
Blindes Vertrauen in die Technik ist nicht gut! Das musste unlängst eine Dame in München zur Kenntnis nehmen. Sie hatte blind ?nun nicht wirklich ? aber ohne Sichtkontakt ihre Fernsteuerung benutzt, um das Garagentor der Tiefgarage zu öffnen. Dumm nur, dass ein anderer Garagennutzer kurz zuvor das Tor manuell geöffnet hatte, so dass das Signal der Fahrerin somit (vom Tor) für das Signal zum Schließen gehalten wurde. Und das Tor schloss sich -gerade als ihr PKW es passierte. Als sie Schadenersatz von jenem anderen Nutzer verlangte, zahlte seine Haftpflichtversicherung sogar 50% des erheblichen Schadens ? aus Kulanz und ohne jedoch eine Rechtspflicht anzuerkennen. Die PKW-Besitzerin war unzufrieden und zog vor Gericht: sie konnte keine weiteren Ansprüche durchsetzen. Ein umsichtiger Fahrer hätte nicht die Fernbedienung genutzt, ohne das Tor tatsächlich sehen zu können ? daher traf sie eine erhebliche Mitschuld (AG München; Az.: 231 C 2920/08).
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