Link auf die OS-Plattform ist seit Januar 2016 Pflicht
Die Verpflichtung der Online-Händler zur Verlinkung der OS-Plattform besteht seit Januar 2016. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Verpflichtung zur Verlinkung besteht unabhängig davon, ob der einzelne Online-Händler dazu bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Umfangreiche Informationen zur Verpflichtung der Verlinkung der OS-Plattform für Sie als Onlinehändler erhalten Sie unter:
www.internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-online-streitbeilegung.htm
Link-Pflicht gilt auch auf Online-Marktplätzen
Das OLG Dresden hatte vor einiger Zeit in einer (nach meiner Auffassung fragwürdigen) Entscheidung angenommen, dass Händler auf der Plattform Amazon keine eigene Pflicht haben, auf die OS-Plattform zu verlinken. Dieser Auffassung ist das OLG Hamm in seiner aktuellen Entscheidung bezogen auf die Angebote von Händlern auf der Plattform eBay ausdrücklich entgegengetreten. Informationen zu den beiden Entscheidungen finden Sie unter:
www.internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-amazon.htm
www.internetrecht-rostock.de/ebay-information-os-plattform-in-agb.htm
Fehlender Link auf die OS-Plattform ist beliebter Abmahngrund
Der Vorwurf der fehlenden Einbindung des Links auf die OS-Plattform war in der letzten Zeit regelmäßig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Über mir vorgelegte Abmahnungen zu dem Thema hatte ich sowohl hier auf der Plattform als auch an anderer Stelle berichtet.
Sie haben auch eine Abmahnung wegen des fehlenden Links auf die OS-Plattform erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Bereits an dieser Stelle habe ich folgende Empfehlungen für Sie:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler wie Sie. Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.
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