Link auf die OS-Plattform muss anklickbar sein, nicht anklickbare Information in den AGB reicht nicht

23.08.2017113 Mal gelesen
Online-Händler sind verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) zu verlinken. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass der Link auf die OS-Plattform klickbar sein muss (OLG Hamm, Urteil vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17).

Link auf die OS-Plattform ist seit Januar 2016 Pflicht

Die Verpflichtung der Online-Händler zur Verlinkung der OS-Plattform besteht seit Januar 2016. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Verpflichtung zur Verlinkung besteht unabhängig davon, ob der einzelne Online-Händler dazu bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Umfangreiche Informationen zur Verpflichtung der Verlinkung der OS-Plattform für Sie als Onlinehändler erhalten Sie unter:

www.internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-online-streitbeilegung.htm

 

Link-Pflicht gilt auch auf Online-Marktplätzen

Das OLG Dresden hatte vor einiger Zeit in einer (nach meiner Auffassung fragwürdigen) Entscheidung angenommen, dass Händler auf der Plattform Amazon keine eigene Pflicht haben, auf die OS-Plattform zu verlinken. Dieser Auffassung ist das OLG Hamm in seiner aktuellen Entscheidung bezogen auf die Angebote von Händlern auf der Plattform eBay ausdrücklich entgegengetreten. Informationen zu den beiden Entscheidungen finden Sie unter:

www.internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-amazon.htm

www.internetrecht-rostock.de/ebay-information-os-plattform-in-agb.htm

 

Fehlender Link auf die OS-Plattform ist beliebter Abmahngrund

Der Vorwurf der fehlenden Einbindung des Links auf die OS-Plattform war in der letzten Zeit regelmäßig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Über mir vorgelegte Abmahnungen zu dem Thema hatte ich sowohl hier auf der Plattform als auch an anderer Stelle berichtet.

Sie haben auch eine Abmahnung wegen des fehlenden Links auf die OS-Plattform erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Bereits an dieser Stelle habe ich folgende Empfehlungen für Sie:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler wie Sie. Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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