Rechtsanwalt Bernfried Rose, LL.M.

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Autor: Rechtsanwalt Bernfried Rose, LL.M. - 06.08.2008 - 1.685 mal gelesen.

Testament: Rechtsanwalt oder Notar?

Die Errichtung eines Testaments ist grundsätzlich ohne Anwalt oder Notar möglich. Letztwillige Verfügungen von Laien sind jedoch oft unwirksam, missverständlich oder unzweckmäßig. Viele Erbstreitigkeiten haben hier ihre Ursache. Eine optimale Nachfolgegestaltung ist daher nur mit juristischen Beistand realisierbar. Der Entwurf eines Testaments kann sowohl von einem Rechtsanwalt oder Notar gefertigt werden. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihr Berater besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Erbrecht hat. Dies können nur wenige Juristen vorweisen.

Testamentsentwurf vom Notar

Der Notar kann den Entwurf des Testaments zugleich beurkunden. Ein notarielles (öffentliches) Testament wird in die amtliche Verwahrung genommen. Die Kosten der Beurkundung ergeben sich aus der Kostenordnung und sind abhängig vom Gegenstandswert. Nachteil eines notariellen Entwurfs ist der Umstand, dass Notare in aller Regel keine steuerliche Prüfung des Erbfalls vornehmen und insoweit auch nicht haften. Im Hinblick auf eine Belastung der Erben mit Erbschaftsteuer kann eine steuerliche Beratung jedoch notwendig sein.

Testamentsentwurf vom Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt mit entsprechenden Kenntnissen wird neben der rechtlichen auch eine steuerliche Prüfung zur Grundlage eines Testaments machen. Mit dem Rechtsanwalt sollten Sie eine Vergütungsvereinbarung hinsichtlich seines Honorars für die Beratung und den Entwurf treffen. Auf der Grundlage des Entwurfs eines Anwalts können Sie selbst ein eigenhändiges Testament errichten, welches wirksam ist und z.B. auch bei einem Gericht hinterlegt werden kann. Mit dem Rechtsanwalt können Sie dann erörtern, ob in Ihrem Fall die zusätzliche Beurkundung des Testaments zweckmäßig ist.

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