Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Autor: Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - 09.03.2010 - 672 mal gelesen.
Rechtsanwälte Nümann und Lang erwirken beim LG Düsseldorf einstweilige Verfügung in Bezug auf das Werk "Fever", Beschluss vom 17.02.2010, 12 O 51/10, Wert: 20.000 EUR
Immer weise ich darauf hin, dass man Abmahnungen nicht einfach ignorieren sollte. Macht man es doch, dann kann dies schnell zur Kostenfalle werden. Eine gute Beratung kann Sie vor diesem Kostenrisiko schützen. Reagiert man auf die Abmahnung nicht oder gibt eine unzureichende Unterlassungserklärung ab, dann kann der Abmahner unter Umständen eine einstweilige Verfügung erwirken. So geschah es auch hier. Mir liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 17.02.2010 bezüglich einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Fever" im Auftrag der Herren Andreas Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter vor. Diese werden von den Rechtsanwälte Nümann & Lang, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe vertreten.
In dem Beschluss heißt es wie folgt:
"I. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, untersagt, das Werk "Fever" (Text und Komposition) im Internet über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen) öffentlich verfügbar zu machen und/oder machen zu lassen.
II. Den Antragsgegnern werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
IV. Mit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift und ihrer Anlagen zugestellt werden.
V. Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt."
Fazit:
Reagieren Sie auf eine Abmahnung! Beachten Sie die Fristen. Aber auch auf die einstweilige Verfügung müssen Sie ragieren, da es sich nur um eine vorläufige Regelung handelt!
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