BGH: Kein Anspruch des Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal

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26.05.201745 Mal gelesen
Kein genereller Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13

Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat ein Arzt generell keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen sei höher zu gewichten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Hiervon zu unterscheiden sind jedoch unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Bewertungen. In diesen Fällen hat der Arzt gegenüber dem Betreiber des Portals einen Löschungsanspruch (Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13).

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