Vw Skandal - führende Kanzlei erstreitet Urteil vor dem Landgericht Heilbronn

Kaufrecht
01.09.201776 Mal gelesen
Erneut Urteil für Dieselgeschädigten erstritten.

Die im VW Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet weiteres grundsätzliches Urteil zu Gunsten eines Geschädigten. Das Landgericht Heilbronn, 9 O 111/16 hat mit Urteil vom 15.08.2017 einen Audi Händler zur Rücknahme eines Audi Q 3 verurteilt, Zug um Zug gegen Kaufpreisrückzahlung abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Fahrzeug ist vom VW Abgasskandal betroffen. Das Landgericht Heilbronn ist davon überzeugt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus einer politischen Motivation und zum Schutz des systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern) heraus die Genehmigung für das Softwareupdate erteilt habe.

Der Kläger erwarb im Jahre 2014 von dem Autohändler das Fahrzeug und bezahlte den Kaufpreis. Im September 2015 musste er dann feststellen, dass das Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist und eine Software beinhaltet, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Er wollte deshalb keine Nachbesserung hinnehmen, sondern das Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben. Deshalb erklärte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Rücktritt vom Kaufvertrag. Nachdem der Händler diesen Rücktritt nicht akzeptierte, erhob er vor dem Landgericht Heilbronn Klage gegen den Händler. Das Landgericht gab ihm nunmehr recht und fand deutliche Worte. Zudem stellte das Landgericht fest, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Sodann teilt das Landgericht Heilbronn mit, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist.

Das Landgericht Heilbronn findet dann deutliche Worte zu dem Verhalten des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA):

"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:

Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. Zudem gelten Dieselmotoren seit dem Abgasskandal als Sündenböcke insbesondere für die Feinstaubbelastung. Gemäß Presseberichten erwägen zumindest die Städte München und Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die auch die EURO 5 Norm nach dem Software-Update treffen werden. Ob das auch geschehen wäre, wenn die Motoren des Typs EA 189 deutschlandweit den Abgaswerten nahe gekommen wären, die sie in dem Testmodus 1 erreicht haben und dieses einen zusätzlichen Rücktrittsgrund darstellt, mag der Bundesgerichtshof entscheiden. Einer Aufforderung zur Nachbesserung bedurfte es demzufolge nicht, da der Schaden des merkantilen Minderwerts hierdurch nicht zu beseitigen ist. Vielleicht wird sich sogar in der Automobilindustrie die Erkenntnis durchsetzen, dass lediglich eine Hardware-Lösung zumindest bei den EUR-5-Fahrzeugen, kostenmäßig derzeit diskutiert zwischen 1.500.- bis 2.000.- EUR, den erforderlichen Schritt für eine umweltgerechte Lösung bringen wird."

Damit findet das Landgericht Heilbronn deutliche Worte für das Verhalten des KBA. Das Landgericht Heilbronn ist davon überzeugt, dass die Freigabe des Updates politisch motiviert sei, dass dadurch aber kein vertragsgemäßer Zustand hergestellt werde. Damit war die Klage begründet.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät mehr als 35.000 Geschädigte des Abgasskandals und hat bereits mehr als 3.500 Klagen bundesweit gegen Händler und gegen die Volkswagen AG eingereicht. Auch erste Klagen gegen Porsche wurden kürzlich in Stuttgart erhoben. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten.