Berliner Besoldung von Beamten und Richtern ist verfasssungswidrig

Beamtenrecht
01.10.2017147 Mal gelesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Pilotverfahren entschieden, dass die Berliner Besoldung von Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 – A 12 und bei Richtern in den Besoldungsgruppen R 1 – R 3 zu niedrig bemessen ist und gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verstösst.

Zum Sachverhalt

In den Pilotverfahren hatten mehrere Polizei- und Feuerwehrbeamte und Richter geklagt. Sie hatten in den Jahren 2008 bis 2010 geltend gemacht, dass ihre Besoldung zu niedrig und damit verfassungswidrig sei. In den Klageverfahren und Berufungsverfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg waren sie mit diesem Argument gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen nun Recht.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in Berlin die absolute Untergrenze der verfassungsmäßigen Besoldung unterschritten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben. Diese Anforderung sei im Land Berlin nicht eingehalten worden, so das Gericht. Die Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in den unteren Besoldungsgruppen führe zwangsläufig auch zu einem Mangel der in den Pilotverfahren in Rede stehenden (höheren) Besoldungsgruppen. Da der Gesetzgeber keine bewusste Entscheidung zur Neustruktierung zwischen den Besoldungsgruppen getroffen habe, führe die erforderliche Anpassung der untersten Besoldungsgruppen notwendigerweise zu einer Verschiebung des Gesamtgefüges. Das Gericht hat daher acht Pilotverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (vgl. BVerwG 2 C 56.16 - Beschluss vom 22. September 2017).

Fazit

Der Beschluss bedeutet für alle Beamten und Richter in den betroffenen Besoldungsgruppen, dass sie bei einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit erheblichen Nachzahlungen rechnen können. Es bedeutet aber vor allem für Beamte unterhalb der Besoldungsgruppe A 9, dass ihre Besoldung die absolute Untergrenze einer verfassungsmäßigen Besoldung unterschreitet. Sofern noch nicht geschehen, sollten Beamte und Richter daher bezogen auf den vorbezeichneten Beschluss gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen, um ihre Rechte im Falle einer schlussendlich positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu wahren. Mitgeteilt und bearbeitet von Rechtsanwalt JanGeneral (Mitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht, BOER e.V.).