Rechtsanwältin Simone Graute - Fachanwältin für Familienrecht

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Autor: Rechtsanwältin Simone Graute - Fachanwältin für Familienrecht - 13.12.2009 - 44.712 mal gelesen.

Achtung ! Kindergelderhöhung und neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

Ab Neujahr 2010 wird es die neue Düsselsorfer Tabelle zum Kindesunterhalt geben. Zugrunde gelegt wird hierin die Kindergeldverrechnung (es gibt 20,-- € mehr Kindergeld pro Kind!) sowie eine generelle Erhöhung des Kindesunterhaltes

Ab dem 01.01. wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 20,-- € mehr als bisher, also 184,-- € pro Kind betragen. Für das dritte Kind wird es 190,-- € betragen.


Diese gute Nachricht wird für Alleinerziehende noch übertroffen durch die neue Düsseldorfer Tabelle, die demnächst in Kraft tritt. Denn neben dem Kindergeld werden auch zusätzlich die Kindesunterhaltsbeträge steigen um ca. 25,-- €.

Belief sich der Barunterhalt (meist vom Vater zu leisten) bisher beispielsweise für ein Kind der ersten Altersgruppe (0 - 5 Jahre)  auf 281,-- € abzgl. des hälftigen Kindergeldes iHv 82,-- € = 199,-- , so ist vom Vater ab Januar 317,--€  abzgl. 92,-- € = 225,-- € zu zahlen.  Dieses Beispiel gilt für die unterste Einkommensstufe des Vaters (bis 1.500,-- € netto).

Im Schnitt bekommt der alleinerziehende und die Kinder betreuuende Elternteil also insgesamt 20,-- € mehr Kindergeld sowie 25,-- € mehr Barunterhalt von dem anderen Elternteil.

Sowie die neue Tabelle offiziell in Kraft getreten ist, werden wir sie mit den weiteren Änderungen (Selbstbehaltsänderungen des Pflichtigen) selbstverständlich auf unserer Homepage veröffentlichen.

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