Zusammenfassung von "Verjährungsfragen in Schrottimmobilien-Fällen" von RA Arne Maier, original erschienen in: ZfIR 2008 Heft 21, 753 - 760.
Der Autor befasst sich mit Fragen der Verjährung in Schrottimmobilien-Fällen. Dabei setzt er sich mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH auseinander und differenziert zwischen den verschiedenen Anspruchsgrundlagen.
Zunächst skizziert der Autor den typischen "Schrottimmobilien-Fall". Im Anschluss daran gibt er einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Verjährungsregelungen und arbeitet heraus, dass der 31.12.2011 gem. § 199 Abs. 3 Nr. 1 Abs. 3 BGB die absolute Grenze für die Verjährung der Ansprüche markiert. Grund hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt die ab dem 01.01.2002 (= Inkrafttreten der Schuldrechtsreform) zu bestimmende, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist endet (vgl. BGH, 23.01.2007, Az.: XI ZR 44/06; BGH, 03.06.2008, Az.: XI ZR 319/06; BGH, 27.05.2008, Az.: XI ZR 132/07). Im nächsten Abschnitt untersucht Maier die Verjährung von Schadenseratzansprüchen. Er erläutert die allgemeinen Grundsätze und zeigt auf, dass in Überleitungsfällen (alte in neue Rechtslage) der Beginn der Frist nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen ist (BGH, 19.03.2008, Az.: III ZR 230/07).
Ferner setzt sich Maier dezidiert mit den Anforderungen für die Annahme der Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auseinander und erläutert die Frage der Zurechnung fremder Kenntnis gem. § 166 Abs. 1 BGB (hierzu BGH, 27.05.2008, Az.: XI ZR 132/07). Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast schließen sich an. Sodann geht der Autor dezidiert auf Einzelfragen ein. Er arbeitet heraus, dass dann, wenn der Erwerber die anspruchsbegründenden Umstände der ersten Aufklärungspflichtverletzung (= Wissensvorsprung der Bank von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler) bereits seit dem Jahr 2003 kennt, von den anspruchsbegründenden Umständen der zweiten Aufklärungspflichtverletzung (= Wissensvorsprung der Bank von der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung) demgegenüber erst seit 2005 Kenntnis hat, bzgl. der zweiten Aufklärungspflichtverletzung erst Ende 2008 Verjährung eintritt.
Es folgt eine Zusammenfassung der Entscheidung des BGH, 16.05.2006, Az.: XI ZR 319/04, mit welcher der BGH eine Beweiserleichterung für den Darlehensnehmer geschaffen hat. Ferner erläutert Maier die Rechtsfolgen der Aufklärungspflichtverletzung, die darin besteht, dass die finanzierende Bank den Erwerber gem. § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen hat, wie er ohne die Pflichtverletzung geständen hätte; dies bedeutet einen Befreiungsanspruch aus dem Darlehensvertrag (vgl. BGH, 16.05.2006, Az.: XI ZR 6/04; BGH, 17.10.2006, Az.: XI ZR 205/05). Schließend arbeitet der Autor heraus, dass ein Rechtsirrtum den Verjährungsbeginn grundsätzlich nicht hindert; etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Rechtslage unübersichtlich und zweifelhaft ist (hierzu BGH, 19.03.2008, Az.: III ZR 220/07; OLG Frankfurt a. M., 22.05.2007, Az.: 9 U 51/06).
Bewertung:
Der Autor gibt einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung bzgl. Fragen der Verjährung geschädigter Anleger in Schrottimmobilien-Fällen. Der Beitrag ist übersichtlich strukturiert und stellt die Verjährungsvoraussetzungen und Beweislastfragen verständlich dar. Eine wertvolle Hilfe bei der Prüfung entsprechender Fälle.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.
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