Die Regelung, wonach der Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist, verstößt gegen Europarecht, sofern dauernde Lasten für eine Übertragung inländischen Vermögens geleistet werden (FG Münster, Urteil vom 17.11.2011 - 2 K 507/07 E).