Pflegekassen verteidigen Notensystem für Pflegeheime
Beitrag Nr. 186776 vom 01.09.2010
Der Spitzenverband der Pflegekassen hält an den Noten für Pflegeheime fest. Auf ein Gerichtsurteil, das die Veröffentlichung der Noten für ein Heim untersagte, reagierte der Verband gelassen.
"Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt und wir sehen einer weiteren rechtlichen Prüfung gelassen entgegen", so Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Pflegekassen. Er wies darauf hin, dass Gerichte in mehreren Verfahren, in denen Einrichtungen mit schlechten Noten versucht hätten, die Veröffentlichung der Bewertung zu verhindern, gegen die Heime entschieden hätten.
Zuletzt jedoch hat das Sozialgericht Münster die Veröffentlichung der Pflegenoten für ein Heim in Nordrhein-Westfalen untersagt. Die Noten seien irreführend und rechtswidrig, entschied das Gericht (Aktenzeichen: S 6 P 111/10). Es hielt die Beurteilungskriterien für "nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen". Das Gericht verweist dazu auch auf das Gutachten zu den Pflegenoten vom Juli. Das habe ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Zudem stelle die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht eine Irreführung der Verbraucher dar. In der Rechtssache ist Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Der Spitzenverband der Pflegekassen wies indes darauf hin, dass die Pflegenoten Schritt für Schritt weiterentwickelt werden sollen. Unter anderem sei geplant, kurzfristig Risikokriterien in die Berechnungssystematik einzubeziehen. "Im Sinne der Pflegebedürftigen brauchen wir jetzt eine stärkere Gewichtung von besonders pflegerelevanten Bereichen wie etwa Flüssigkeitsversorgung, Ernährungszustand und Vermeidung von Druckgeschwüren bei der Bereichs- und Gesamtnote", so der Sprecher weiter.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Angela Mißlbeck.
