Krankenkassen fordern Patientenrechtegesetz
Beitrag Nr. 206893 vom 26.09.2011
Während das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung seinen parlamentarischen Lauf macht, tritt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung mit der Forderung nach einem Patientenrechtegesetz an die Öffentlichkeit - und verärgert damit die Ärzteverbände.
Solch ein Gesetz soll nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands Patienten die Möglichkeit verschaffen, sich "mit einem Blick" über ihre Rechte zu informieren. Ein zentrales Anliegen des obersten Kassenverbands ist der Umgang mit sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in den Arztpraxen. Der Umsatz der Ärzte mit IGeL ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbands seit 2005 um rund 50 Prozent auf etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen. Bei diesen Leistungen gehe es aber "vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke", so Gernot Kiefer, Vorstand im GKV-Spitzenverband in der "Berliner Zeitung". Es widerspräche dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln, so Kiefer weiter. Er forderte Widerspruchsfristen bei IGeL: "Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht", so Kiefer.
Mit diesen Äußerungen hat Kiefer den Zorn der Ärzteverbände auf sich gezogen. Der NAV-Virchowbund bezeichnete die Kritik als "ignorant und scheinheilig". Der Hartmannbund sprach von "rüden und völlig undifferenzierten Attacken" und forderte eine Sachdiskussion.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Angela Mißlbeck.
