Das Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 19.12.2009, Az.: S 26 AS 1621/09 ER, verneint die Verpflichtung eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei aufgelaufenen Stromschulden vor Stellung eines Antrages auf Übernahme dieser Schulden durch den zuständigen Leistungsträger eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorgungsunternehmen zu treffen, wenn die aufgelaufenen Schulden sehr hoch sind.