Vorsteuern, die auf die Herstellungskosten eines gemischtgenutzten Gebäudes entfallen, müssen nicht nach dem Flächenschlüssel, sondern können auch nach dem Verhältnis der jeweiligen Umsätze zueinander aufgeteilt werden (FG Münster, Urteile vom 08.12.2009 - 15 K 5079/05 U und 15 K 1271/06 U).