Nach Auffassung des Bundessozialgerichts, 06.10.2011 - B 14 AS 171/10 R steht einem Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft lebt, die volle Regelleistung zu, weil seine wirtschaftliche Situation vergleichbar sei mit demjenigen, der alleinstehend sei oder dessen Partner jedenfalls nicht in den Genuss der vollen Regelleistung für Erwachsene komme.