Einem Netzwerkadministrator, der seit fast 20 Jahren für seinen Arbeitgeber beschäftigt ist, darf nicht gekündigt werden, weil er einen Elektroroller im Betrieb mit Strom im Wert von ca. 1,8 Cent aufgeladen hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) entschieden. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht der Richter in diesem Fall ausgereicht, um verlorengegangene Vertrauen wieder herzustellen (Az.: 16 Sa 260/10).