Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern | Seminar | Nürnberg | 15. Mai 2017

18.01.2017962 Mal gelesen

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"Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern"

Mit wem dürfen Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft kooperieren?

Wie lässt sich die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern rechtssicher gestalten?

Welche Kooperationen sind zulässig?

Hinweise zum kompetenten Umgang mit Krankenversicherungen und Behörden.

Programm

9:00 Uhr Beginn

Rechtssichere Zusammenarbeit mit:

Kollegen
handwerklichen Leistungserbringern
Zusammenarbeit mit Ärzten
Reha Einrichtungen
Seniorenheimen
Krankenhäusern
Herstellern

Rechtssicherer Umgang mit Krankenversicherungen:

Kostenvoranschlag abgelehnt
Genehmigungsfiktion, §13 Abs. 3a SGB V
Depotverbot
Anhörung, Rüge, Abmahnung, Entzug der Versorgungsbefugnis
Leistungskürzung und Retaxierung u.a.

Rechtssicherer Umgang mit Behörden:

Handwerkskammern und Verbänden
Benannte Stellen (Konformitätsverfahren)
Ordnungsämter und Ordnungsbehörden
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

16:00 Uhr Ende

Termin:

Freitag, 05. Mai 2017 | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr (ausgebucht)Montag 15. Mai 2017 | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ort:

HAWE Service GmbH | Schulungscenter
Am Gewerbepark 4
90552 Röthenbach an der Pegnitz
Tel.: +4991195099970

Referent:

Burkhard Goßens, Rechtsanwalt, Berlin
Vors. Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.

Punkte sind beantragt! 

Anfahrt

PKW | google
Flugzeug | Flughafen NUE | 15 km / 20 Minuten
Bahn | Hbf Nürnberg | S-Bahn | 14 Minuten

Freue mich auf Ihren Besuch

Ihr

Burkhard Goßens

Weitere Veranstaltungen

Rechtshilfeservice auf der EXPOLIFE 2017