Widerrufsbelehrung der Sparkasse Erlangen fehlerhaft – Widerruf wirksam

26.05.2015758 Mal gelesen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der Sparkasse Erlangen verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 14.04.2015 – 6 O 6443/14 - noch nicht rechtskräftig).

Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt, dass ein Widerruf mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden kann. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Fällen jedoch gar nicht notwendig.