LHR-Partner Arno Lampmann Co-Autor des Standardwerks zum Multimedia-Recht

02.12.2016576 Mal gelesen

Der Aufbau des Handbuchs zum Multimedia-Recht orientiert sich an den Fragestellungen und Abläufen zu Multimedia im Unternehmen. Diesmal als Mit-Autor dabei: Rechtsanwalt Arno Lampmann aus Köln.

Multimedia ist für Mit-Herausgeber Prof. Dr. Thomas Hoeren aber nicht allein die „schöne bunte Welt“ aus Internet, PC oder Fernsehen, sondern der breite Raum, den neue Kommunikations- und Präsentationsmöglichkeiten  in modernen Unternehmen einnehmen. Der stets zu aktualisierende Wissensaufbau im Multimedia-Recht ist eine konkrete Verpflichtung für Unternehmer und ihre Rechtsberater, aber auch für Recht Sprechende und Recht Schaffende. Wer im Unternehmen „online denken“ muss, für den ist Hoerens Handbuch absolute Pflichtlektüre.

Prof. Dr. Hoeren ist Rechtswissenschaftler der Universität Münster und lehrt am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung. Mitherausgeber sind die Professoren Dr. Sieber (Universität Freiburg)  und Dr. Holznagel (ebenfalls Münster).

Den umfassenden Ansatz des Herausgeberteams beleuchten zahlreiche ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis in einer klaren und übersichtlichen Darstellungsform. Da geht es um technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und um die die unzähligen Rechtsfragen im Online-Bereich. Weitere spannende Themen sind Haftungsfragen, internationale Gerichtszuständigkeiten und eine Bewertung des elektronischen Geschäftsverkehrs.

„Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“

Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation. Er konnte auf  130 Seiten das 23. Kapitel  „Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“ beisteuern. Der Beitrag befasst sich mit speziellen Fragen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht. 

Nach Bestimmung der materiellen Rechtslage ist es in der Praxis für den Gläubiger von großer Bedeutung, die ermittelten Ansprüche durchzusetzen, während der (vermeintliche) Schuldner sie abwehren möchte. Die prozessuale Durchsetzung bzw. ­Abwehr von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen ist vor dem Hintergrund stets zu beachtender kurzer Verjährungs- und Dringlichkeitsfristen und zahlreicher Spezialvorschriften schwierig und scheitert auch bei eindeutiger Rechtslage nicht selten allein aus formellen Gründen.

„Ich fühle mich sehr geehrt, als Autor an diesem Projekt teilnehmen zu dürfen.“ Arno Lampmann gilt als einer der führenden Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist er mit ständigen Arbeitsplätzen in Köln und Vancouver, Washington, USA auch ein Wanderer zwischen zwei Welten.

Das Werk richtet sich an Access- und Content-Provider und deren Rechtsabteilungen, Verantwortliche aus dem Online-Bereich, Unternehmen z.B. mit Schwerpunkt Online-Marketing, Electronic Publishing, E-Commerce, Verbände, Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungen.

Das Handbuch ist im C.H.BECK Verlag erschienen – ISBN 9783406436680. Die lose Blattsammlung im Ordner umfasst 3710 Seiten.