Kündigung Bausparvertrag: Neues Informationsangebot für Bausparer, die sich wehren wollen

02.02.2015939 Mal gelesen

Finanzprodukte schafften nicht erst seit der Finanzkrise immer wieder in die Schlagzeilen. Bausparverträge gehörten bislang nicht unbedingt dazu. Doch auch dies hat sich geändert, denn gut die Hälfte aller Bausparkassen hat beschlossen, Kunden mit älteren Verträge einen Aus- bzw. Umstieg nahezulegen oder ggf. soll der Altvertrag auch gekündigt werden. Diese Maßnahme seitens der Bausparkassen betrifft zahlreiche Bausparer. Denn nicht jeder Kunde wandelt einen Bausparvertrag rasch in ein Darlehen um. In Zeiten von äußerst geringen Zinsen möchte so mancher Bausparer etwas länger an einem gut verzinsten Bausparvertrag festhalten. Die Bausparkassen hingegen stehen wegen der geringen Zinsen unter Druck und gehen daher über, ältere Verträge zu beenden.

 

Dennoch müssen Bausparer eine solche Kündigung nicht einfach hinnehmen. Eine Kündigung kann berechtigterweise erfolgt sein – oder eben nicht. Diese Frage lässt sich trotz der Kündigungswellen nicht pauschal beantworten. Zwar sind bei solchen Serienkündigungen oftmals recht ähnliche Sachverhalte betroffen. Schließlich nehmen die Bausparkassen auch eine Einschätzung vor, ob sie einen Vertrag kündigen können oder nicht. Doch diese Einschätzung muss sich an geltendem Recht messen lassen und es längst noch nicht alle Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und höchstrichterlich geklärt. Zudem kann die rechtliche Bewertung auch durch Besonderheiten des Einzelfalls beeinflusst werden. Daher ist eine fundierte und belastbare Antwort auf die Frage, ob ein bestimmter Bausparvertrag gekündigt werden durfte nur nach einer Prüfung aller wesentlichen Umstände möglich.

 

Die Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben sich daher entschlossen, ein Angebot speziell für Bausparer einzurichten, deren Bausparvertrag von ihrer Bausparkasse gekündigt wurde. Insbesondere bieten die Kanzleien eine fachkundige, rechtliche Ersteinschätzung an, ob es Ansatzpunkte gibt, gegen eine Kündigung weiter vorzugehen oder ob sich dies im konkreten Fall nicht lohnt. Die insgesamt 23 Anwälte beider Kanzleien sind auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und ausschließlich auf Seite der Kunden von Banken, Anlageberatern und Versicherungen und Bausparkassen tätig.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                                     

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Kronenstraße 24

70173 Stuttgart

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