Kostenlose Prüfung Ihrer Lebensversicherung auf Widerrufbarkeit

25.01.2017535 Mal gelesen

Die Kanzlei Cäsar-Preller konnte in den letzten drei Jahren in einer großen Zahl von Fällen Mandanten helfen, über einen Widerruf bestehende oder bereits abgelöste Darlehensverträge aufzulösen. Durch den Gesetz­geber wurde diese Möglichkeit zum 21.06.2016 stark beschränkt.  

Die Möglichkeit eines Widerrufs gilt auch für Lebens­versicherungsverträge, und zwar unabhängig davon, ob die Verträge noch laufen oder bereits ausgezahlt wurden. Dreh- und Angelpunkt eines Widerrufs ist eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung. Genau wie bei den Darlehensverträgen waren auch hier die Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht schriftlich und vollständig zu informieren. Dieser gesetzlichen Ver­pflichtung sind viele Versicherungsunternehmen nicht nachge­kommen, sodass auch heute noch die Möglich­keit besteht, abgeschlossene Lebensversicherungen zu widerrufen bzw. bereits ausgezahlte Lebensversiche­rungen durch einen Widerruf im Nachhinein zu beseitigen.  

Die Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs eines Lebensversicherungsvertrages ist, dass das Versiche­rungsunternehmen die gezahlten Lebensversicherungsprämien bis zur Auflösung vollständig zurückerstatten und diese dann auch noch mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinsen muss. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass man sich mit einem widerrufenen Lebensversicherungsvertrag wirtschaftlich besser stellt, als bei einer regulären späteren Auszahlung. Viele Versicherungsnehmer haben auch ihre Policen vorzeitig beendet und nur einen sogenannten Rückkaufswert bekommen. Über einen Widerruf kann der Rückkaufswert deutlich erhöht werden durch die oben beschriebene Rechtsfolge.  

Unabhängig davon, ob es sich um einen noch laufenden Lebensversicherungsvertrag handelt oder dieser bereits zur Auszahlung gebracht wurde, darf das Versicherungsunternehmen bei der Rückabwicklung weder Vertriebskosten noch Verwaltungskosten bei der Schlussabrechnung berücksichtigen, was letzt­endlich zu einem erheblichen wirtschaftlichen Vorteil des widerrufenden Versicherungskunden führt.  

Wir bieten Ihnen an, Ihre Lebensversicherungspolice dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit ein Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich ist. Diese Prüfung erfolgt unsererseits inner­halb von 72 Stunden, nachdem Sie uns den vollständigen Lebensversicherungsvertrag bzw. Lebensversiche­rungspolice mit dem gesamten Vertragswerk zur Verfügung gestellt haben. Diese Prüfung ist für Sie kosten­frei. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein Widerruf möglich ist, wäre sodann der nächste Schritt, dass wir uns entweder zu einem persönlichen Termin zusammensetzen (in Wiesbaden, Berlin, Bad Harzburg, Hamburg, Köln, Stuttgart oder München) oder wir einen Telefontermin, auch gerne via Skype, vereinbaren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Auch dieses weitere Gespräch ist für Sie als Orientierungsgespräch kostenfrei.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Angebot nutzen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage www.lebensversicherungswiderruf.de

Weiterhin machen wir Sie auf einen sehr interessanten Artikel beim Wiesbadener Kurier aufmerksam