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"Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern"
Mit wem dürfen Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft kooperieren?
Wie lässt sich die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern rechtssicher gestalten?
Welche Kooperationen sind zulässig?
Hinweise zum kompetenten Umgang mit Krankenversicherungen und Behörden.
Programm
9:00 Uhr Beginn
Rechtssichere Zusammenarbeit mit:
Kollegen
handwerklichen Leistungserbringern
Zusammenarbeit mit Ärzten
Reha Einrichtungen
Seniorenheimen
Krankenhäusern
Herstellern
Rechtssicherer Umgang mit Krankenversicherungen:
Kostenvoranschlag abgelehnt
Genehmigungsfiktion, §13 Abs. 3a SGB V
Depotverbot
Anhörung, Rüge, Abmahnung, Entzug der Versorgungsbefugnis
Leistungskürzung und Retaxierung u.a.
Rechtssicherer Umgang mit Behörden:
Handwerkskammern und Verbänden
Benannte Stellen (Konformitätsverfahren)
Ordnungsämter und Ordnungsbehörden
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
16:00 Uhr Ende
Termin:
Freitag, 05. Mai 2017 | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr (ausgebucht)Montag 15. Mai 2017 | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
HAWE Service GmbH | Schulungscenter
Am Gewerbepark 4
90552 Röthenbach an der Pegnitz
Tel.: +4991195099970
Referent:
Burkhard Goßens, Rechtsanwalt, Berlin
Vors. Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.
Punkte sind beantragt!
Anfahrt
PKW | google
Flugzeug | Flughafen NUE | 15 km / 20 Minuten
Bahn | Hbf Nürnberg | S-Bahn | 14 Minuten
Freue mich auf Ihren Besuch
Ihr
Burkhard Goßens
Weitere Veranstaltungen
Rechtshilfeservice auf der EXPOLIFE 2017