Klage von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co.KG vertr. d. Komning RAe wird abgewiesen (Landgericht Magdeburg), keine Öffentlichkeit gegeben

01.12.2014401 Mal gelesen

Wir wurden im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens mandatiert. In dem Mahnverfahren hatte Sky gegen unsere Mandantschaft einen Betrag von über 8.000,-€ geltend gemacht. Sky hatte zuvor unsere Mandantschaft durch die Komning Rechtsanwälte wegen einer angeblich „unerlaubten öffentlichen Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung“ abmahnen lassen. Unser Mandant soll in seiner Gaststätte eine Bundesliga-Spielbegegnung des Senders Sky öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne einen „Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine“ mit Sky Deutschland abgeschlossen zu haben.

Es ist uns in dem Klageverfahren vor dem Landgericht Magdeburg gelungen, darzulegen, dass es sich in der Gaststätte unseres Mandanten um eine private Veranstaltung gehandelt hat und nicht, wie von Sky behauptet, um eine öffentliche Veranstaltung. Das Gericht vertrat genau wie wir die Auffassung, dass es sich um eine reine Privatveranstaltung handelte. Daher verneinte das Gericht die „Verletzereigenschaft“ unseres Mandanten und wies die Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ab.

Haben Sie eine Abmahnung im Auftrag von Sky erhalten, in der Ihnen die „unerlaubte öffentliche Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung“ vorgeworfen wird oder haben Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage im Auftrag von Sky erhalten? Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Sportsendungen in Gaststätten kommt es immer auf die speziellen Gegebenheiten des Einzelfalles an. Dies kann von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Faktoren anhängen. Daher ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um gegen die Abmahnung oder auch gegen den Mahnbescheid, den Vollstreckungsbescheid oder die Klage vorzugehen.

Wichtig ist hierbei, dass Sie nach Erhalt des jeweiligen Schreibens nicht untätig bleiben, sondern so schnell wie möglich darauf reagieren. Bitte beachten Sie, dass hier Fristen laufen, deren Versäumung sich zu Ihrem Nachteil auswirken könnte.

Wie Sie sehen, kann sich die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes für den Mandanten lohnen. Wir sind Ihnen gerne sowohl bei der Verteidigung gegen eine erhaltene Abmahnung als auch im gerichtlichen Verfahren behilflich. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de   oder www.shrecht.de