Klage RKA für CD PROJEKT S.A.: AG Charlottenburg weist Filesharing-Klage vollumfänglich ab, Az: 225 C 184/14

13.01.20151356 Mal gelesen

Die Klägerin, die CD Projekt S.A. forderte von der Beklagten 500,00 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten), sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 EUR, sowie Ermittlungskosten in Höhe von 12,19 EUR.


Für die Beklagte haben wir vorgetragen, dass sie selbst nicht Täter der ihr vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung war. Die Beklagte selbst war zum angeführten angeblichen Tatzeitpunkt überhaupt nicht zu Hause.

Weiter konnte vorgetragen werden, dass auch noch anderer Personen Zugriff auf den Internetanschluss der Beklagten hatten, so der Ehemann, als auch ein vorübergehender Gast der Familie. 

Das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 225 C 184/14) wies die Klage mit Urteil vom 14.10.2014 vollumfänglich ab. die Beklagte sei Ihrer sekundären Darlegungslast ausreichend nachgekommen, weshalb die Vermutung der Täterschaft widerlegt sei und nunmehr die "Täterschaft" von der Klägerin, der CD Projekt S.A. nachgewiesen werden müsse, was aber nicht geschehen sei.

Weiter schloss das Gericht eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung aus. Denn dafür sei der Verstoß der Beklagten gegen "Belehrungspflichten bzw. Prüf - und Kontrollpflichten erforderlich. Eine solche Pflicht würde aber gegenüber volljährigen Mitnutzers des Anschlusses der Beklagten nicht bestehen. 


DAs Gericht wies die Klage vollumfänglich ab. Die Kosten des Rechtsstreits (also auch die Kosten, die durch unsere Einschaltung entstanden sind) muss nun die Gegenseite, die Klägerin tragen. 

Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsanwälte RKA haben für die Klägerin, die CD Projekt S.A. bereits Berufung zum Landgericht Berlin eingelegt. 

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten. 

Hier können Sie das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, Az.: 225 C 184/14 im Volltext lesen. 


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