Infoveranstaltung zum möglichen Widerruf von Kreditverträgen

04.12.2014290 Mal gelesen

Der „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde und dennoch sind sich viele Kreditnehmer unsicher, ob sie ihn nutzen können, nutzen sollten und ob er sich für sie lohnt.

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können private Darlehensnehmer, die zwischen Herbst 2002 und heute eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, in vielen Fällen ihr Darlehen widerrufen. „Das lohnt sich vor allem deshalb, weil die meisten älteren Verträge zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen wurden als dies bei heutigen Verträgen möglich ist“, erläutert Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte.

Die Düsseldorfer Kanzlei möchte in einer kostenlosen Infoveranstaltung private Darlehensnehmer darüber informieren, wann sie den Widerrufsjoker nutzen und von den Niedrigzinsen profitieren können. Die Rechtsanwälte führen aus, welche Verträge für einen eventuellen Widerruf in Frage kommen, wie die Rechtsfolgen aussehen und vor allem: welche wirtschaftlichen Vorteile der Ausstieg aus alten Darlehensverträgen birgt.

„Zudem möchten wir aus unseren Erfahrungen heraus auch thematisieren, welche praktischen Probleme bei der Durchsetzung des Widerrufs auftauchen können“, ergänzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arne Podewils, der mit Dr. Strohmeyer bei der Infoveranstaltung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen wird. Welche Widrigkeiten kann es bei der Umschuldung geben? Wie führt man erfolgreiche Nachverhandlungen mit der Bank? Was gibt es im Falle eines Vergleichs zu beachten? Auch die Höhe der Anwalts- und  Gerichtskosten sowie die Übernahme der Kosten durch Rechtsschutzversicherungen werden Themen der Veranstaltung sein. Nach einem Einführungsteil mit den wichtigsten Punkten stehen die Anwälte für persönliche Fragen der Anwesenden zur Verfügung.

Wer ist angesprochen?

Die Veranstaltung ist interessant für Kreditnehmer, die in den Jahren 2002 bis 2014 Kredite auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Anspruch genommen haben. Strohmeyer: „Die uns vorliegende Musterwiderrufserklärung des deutschen Sparkassenverbandes ist ein typischer Fall. An diesem Beispiel werden wir erklären, warum viele drauf aufbauende Widerrufsbelehrungen von Sparkassen, Volksbanken, der deutschen Bank oder anderer Hypotheken-Finanzierer den hohen Ansprüchen der Gesetzgebung nicht entsprechen und der Widerrufsjoker gezogen werden kann.“

Die unverbindliche und kostenlose Infoveranstaltung findet am Freitag, 9. Januar, 2015 ab 18 Uhr statt.  Als Veranstaltungsort diente zunächst die Kanzlei in der Goethestraße, aber nachdem zahlreiche Mandanten ihr Kommen angekündigt hatten und sich eine große Resonanz ankündigte, wurde der Salon Newton im Hotel Nikko, Immermannstraße 41, angemietet.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber erwünscht, um die nötige Platzzahl besser einschätzen zu können.

 

Mehr Informationen: http://www.widerrufs-recht.de/infoveranstaltung-widerruf-von-kreditvertraegen

 

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