Hohe Barabhebungen rechtfertigen keine Schätzung von Kapitaleinkünften

18.07.2016460 Mal gelesen

Werden hohe Beträge bar vom Konto abgehoben, begründet dies noch nicht die Befugnis des Finanzamts, Kapitaleinkünfte zu schätzen. Der Steuerpflichtige muss auch keinen Nachweis über die Verwendung der Barabhebungen erbringen. Von ihm kann auch nicht verlangt werden, dass er das Nichtvorhandensein ausländischer Bankkonten nachweist.