Erfolg im Filesharingprozess: ION New Media GmbH unterliegt vor dem AG Charlottenburg, Az.: 206 C 285/14

18.10.2014627 Mal gelesen

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 07.10.2014 , Az. 206 C 285/14 erneut eine Klage auf Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund des behaupteten Down - bzw. Uploads eines urheberrechtlich geschützten Films in einer Tauschbörse zurück gewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. 

Das Gericht sah die Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhaber dadurch als erschüttert an, als dass der Anschlussinhaber vorgetragen hat, dass zum behaupteten Tatzeitpunkt neben seiner Person auch seine Ehefrau, sowie sein volljähriger Sohn Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten. 

Auch eine sog. Störerhafrtung wurde vom Amtsgericht Charlottenburg verneint. Der Anschlussinhaber haftet nicht für andere volljährige Familienmitglieder. Vielmehr seien Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Hier können Sie das Urteil im Volltext lesen. 

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