ECI – Energy Capital Invest – US Öl- und Gasfonds – Welche Möglichkeiten haben geschädigte Anleger?

05.02.20161354 Mal gelesen

München, 05.02.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, mehren sich die schlechten Nachrichten für die Anleger der von ECI herausgegebenen US Öl- und Gasfonds. 

ECI hat eine Vielzahl verschiedener Fonds und Namensschuldverschreibungen in den letzten Jahren aufgelegt. Unternehmensgegenstand sollte hierbei insbesondere die Öl- und Erdgasexploration und –förderung in den USA sein. Hierbei wurden den Anlegern jährliche Renditen zwischen 8 % und 10 % versprochen. 

Für die Anleger ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nachvollziehbar, wie sich ihre Beteiligungen tatsächlich entwickeln. Denn nach derzeitigem Kenntnisstand von CLLB Rechtsanwälte erhielten die Anleger – je nach betroffenem Fonds – mindestens seit 2013 keine testierten Abschlussbilanzen, anhand derer die Anleger sehen könnten, ob die erhaltenen Ausschüttungen tatsächlich vom Gewinn der Gesellschaft gedeckt sind. 

„Für die Anleger besteht hier ein erhebliches Risiko, wenn es sich tatsächlich um Vorabausschüttungen handeln sollte, die bilanziell nicht vom Gewinn der jeweiligen Fondsgesellschaften gedeckt sind. Sollte dies der Fall sein, laufen Anleger Gefahr, dass die Fondsgesellschaften diese Gelder zurückfordern“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. 

In diesem Zusammenhang ist vielen Anlegern bei Zeichnung nicht bewusst gewesen, dass bei einer unternehmerischen Beteiligung nicht nur ein Totalverlust bezüglich des eingezahlten Kapitals eintreten kann, sondern sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben darüber hinaus verpflichtet sein könnten, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. 

Welche Möglichkeiten haben Anleger? 

CLLB Rechtsanwälte prüfen bereits Schadensersatzansprüche für Anleger, die sich sowohl gegen Anlageberater als auch gegen die Initiatoren richten können. Abhängig vom Einzelfall kann auch die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen. 

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls nicht richtig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt fühlen, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um entsprechende Ansprüche im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen prüfen zu lassen. 

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de