Die besten Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Hamburg, Berlin und München

18.11.20141002 Mal gelesen

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht der FOCUS eine Liste mit „Deutschlands Top-Anwälten“, die der Rechtsratsuchende dann für 6,90 Euro als „FOCUS SPEZIAL“ im Zeitschriftenhandel erwerben kann. Dort finden sich auch zahlreiche Rechtsanwälte für Erbrecht – aus Hamburg, Berlin, München und auch anderen größeren Städten. Wer in der Provinz wohnt, muss sich entweder auf andere Empfehlungskanäle verlassen oder eine weitere Anreise zu einer Kanzlei in Kauf nehmen.

Als Kanzlei für Erbrecht mit Standorten in Hamburg und Berlin interessieren wir uns selbstverständlich für den erbrechtlichen Markt und seine Wahrnehmung durch Kollegen und Mandanten. Daher haben wir uns auch die FOCUS-Liste einmal näher angeschaut.


Für das Ranking wurden nicht Mandanten, sondern andere Rechtsanwälte befragt. 18.743 Fachanwälte sollten Empfehlungen abgeben. Diese haben insgesamt ca. 10.000 Empfehlungen abgegeben. Berücksichtigt man die Tatsache, dass in Deutschland derzeit ca. 164.000 Rechtsanwälte bei den jeweiligen Kammern zugelassen sind, drängt sich der Verdacht auf, dass der ein oder andere gute Anwalt für Erbrecht oder sonstige Rechtsgebiete dabei möglicherweise nicht berücksichtigt werden konnte. Keine Auskunft erhält der Leser nach welchen Kriterien die für die Befragung auserkorenen Rechtsanwälte ausgesucht wurden. Interessant wäre sicher auch die Information, wer welche Empfehlung abgegeben hat.
Natürlich ist es schwierig bis unmöglich eine Liste mit den besten Anwälten für Erbrecht zu erstellen. Mandanten können die Qualität eines Rechtsanwalts nur bedingt einschätzen. Insoweit ist der Ansatz der Kollegenbefragung durchaus nachvollziehbar. Nun ist es aber gerade im Erbrecht so, dass man nicht ständig die gleichen Anwälte auf der Gegenseite hat. Und beim Beratungsgeschäft bekommt man ohnehin nicht viel von der Tätigkeit des Kollegen mit – meist erst dann, wenn ein anwaltlich errichtetes Testament auf den Prüfstand kommt und nicht nur der Erblasser sondern häufig auch der Anwalt schon verstorben sind.
Diese Problematik hat auch die FOCUS-Redaktion gesehen. Die Beschreibung der „Methodik der Liste“ schließt folgerichtig auch mit der Bemerkung, dass „eine Qualitätsbeurteilung mit Objektivitätsanspruch damit nicht verbunden ist“.

Mit Interesse konnten wir dem FOCUS-Heft auch entnehmen, dass Anwälte aus dem Ranking auch auf Anzeigen auftauchen. So gesehen bei der Firma smartlaw. Einer der „Top-Rechtsanwälte 2014 im Fachbereich Erbrecht“ zeigt sich dort als „Partner“ und Testimonial: „Beurkundungen und komplexe Sachverhalte – das sind Fälle die in die Hände erfahrener Notare gehören. Für privatschriftliche Testamente, Verträge oder Vollmachten bietet SmartLaw die rechtssichere Alternative“. Da wundert sich der Rechtsanwalt für Erbrecht gleich mehrfach. Dass Beurkundungen nicht von Jedermann sondern von Notaren durchgeführt werden, dürfte allgemein bekannt sein. Das komplexe Sachverhalte in die Hände erfahrener Notare gehören, Rechtsanwälte könnte an der Eitelkeit von Notaren liegen, die diese Behauptung aufstellen. Dass privatschriftliche Testamente keine komplexen Sachverhalte sein sollen und diese „einfach selbst erstellt“ mithilfe eines Online-Programms selbst erstellt werden können, werden die meisten Fachanwälte und spezialisierten Rechtsanwälte (und wohl auch Notare) als ziemlich bedenklich ansehen. Selbst von erfahrenen Notaren und Rechtsanwälten formulierte sind häufig unzweckmäßig, missverständlich oder schlicht falsch.