AG Koblenz - Filesharing - Klageabweisung bei mehreren Anschlussinhabern

16.09.20141124 Mal gelesen

Das AG Koblenz argumentierte, dass man bei mehreren Anschlussinhabern davon ausgehen müsse, dass sich grundsätzlich jeder rechtstreu verhalten wolle. Sofern daher mehrere Personen als Täter in Betracht kommen, bestehe keine tatsächliche Vermutung der Täterschaft der Anschlussinhaber.

Das Urteil werden wir in Kürze im Download-Bereich unserer Homepage zur Verfügung stellen.