Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze für die Gedast GmbH wg. Porno - neue Abmahnwelle gestartet
Die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze haben soeben im Namen der Gedast GmbH eine neue Abmahnwelle gestartet. Wir erwarten, dass in den nächsten Tagen zahlreiche Personen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen angeschrieben werden.
Seit Mittwoch, den 30.07.2008, erreichen unsere Kanzlei dutzende Anrufe abgemahnter Mandanten, welche über peer-to-peer-Netzwerken(p2p) wie „BitTorrent“ „eDonkey“, oder „eMule“ pornographisches Material der Gedast GmbH zum Upload bereit gestellt haben sollen.
Es ist dringend davon abzuraten, die geforderten Summen einfach zu akzeptieren und ungeprüft strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. Die rechtlichen Folgen können gravierend sein und im Wiederholungsfalle den Ruin des Abgemahnten bedeuten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SBR Schindler Boltze aus Karlsruhe erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen deutlich zu senken.
Mehr zum Thema Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze für die Gedast GmbH finden sie auf unserer Homepage www.haftungsrecht.com.
Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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Jorma Hein | Philipp Achilles
Philipp Achilles, Rechtsanwalt
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