Zu den Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Krisenfall, Urteil des Bundesgerichtshof

Wirtschaft und Gewerbe
13.09.2012324 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat zu den Pflichten des GmbH-Geschäftsführers entschieden, wenn dieser nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss.

Dazu hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 27.03.2012, Az. II ZR 171/10, entschieden:

Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen.

Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses hinwirken.

Die Entscheidung finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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