Zinsen auf Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt

Zinsen auf Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt
02.02.2017207 Mal gelesen
Wer Nach- oder Rückzahlungen vom Finanzamt zu erwarten hat, will diese normalerweise so schnell wie möglich auf seinem eigenen Konto sehen.

Dort ist das Geld jedoch nicht unbedingt besser aufgehoben. Das zu erwartende Geld ist beim Fiskus nämlich zum einen sehr sicher und zum anderen sehr gut verzinst. Ein etwas unorthodoxer Weg also, um sein Geld anzulegen. Leider gilt dasselbe Spiel zurzeit auch umgekehrt. So können Forderungen vom Finanzamt die ursprüngliche Forderungssumme wegen der angefallenen Zinsen weit übersteigen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs steht hierzu noch aus.

Betriebsprüfungen dauern Zeit. Monate, Jahre. Dadurch werden die Zinsen auf den geforderten Steuernachzahlungen am Ende oft ähnlich hoch bemessen, wie die Nachzahlung selbst. Mit 0,5 Prozent pro Monat, umgerechnet sechs Prozent pro Jahr, werden die Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt verzinst. Davon kann man am Kapitalmarkt nur träumen. Das Finanzamt begründet dies so: Jeder Steuerpflichtige kann die zu erwartenden Beträge schließlich auch bis zum Zeitpunkt der endgültigen Forderung anlegen. Und frei nach dem Motto: Was du kannst, können wir schon lange, tut das Finanzamt eben genau dies, um diesen vermeintlichen Vorteil auszugleichen.

Die nicht so rosige Lage am Kapitalmarkt, an dem man derzeit nur minimale Zinsen erwarten darf, lässt die Realität freilich in einem ganz anderen Licht "erstrahlen": Der Vorteil des Steuerpflichtigen wird nicht ausgeglichen, sondern massiv zu seinen Ungunsten beeinträchtigt.

Eine erste Klage dazu wurde vom Finanzgericht Düsseldorf bereits abgewiesen. Nach erfolgter Revisionseinlegung wird nun der Bundesfinanzhof entscheiden müssen, ob der Zinssatz beim Fiskus angesichts der aktuellen Lage am Kapitalmarkt überhaupt gerechtfertigt werden kann.

Für ein bisschen Gerechtigkeit kann man unter Umständen jedoch jetzt schon sorgen: Selbstverständlich müssen auch alle Rück- oder Nachzahlungsforderungen, die der Steuerzahler beim Finanzamt hat, mit demselben Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr verzinst werden. Geduld zahlt sich da aus: Man kann es dem Finanzamt hier also guten Gewissens gönnen, sich bei der Einhaltung seiner Pflichten Zeit zu lassen.

Steuerberater Jörg Treppner ist als Fachberater für das Gesundheitswesen spezialisiert auf die Beratung von Ärzten, Psychologen und anderen Angehörigen von Heilberufen in steuerlichen Belangen. Treppner ist Gründungspartner von AJT in Neuss.

Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/