Zeugnissprache - und was sie wirklich bedeutet

Arbeit Betrieb
04.07.20159075 Mal gelesen
Der Arbeitgeber ist gehalten, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes und dessen beruflicher Weiterentwicklung förderliches Arbeitszeugnis auszustellen. In diesem Artikel werden verschiedene freundlich klingende "Codes" und erklärt, was mit ihnen tatsächlich gemeint ist.

Der Arbeitgeber ist gehalten, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes und dessen beruflicher Weiterentwicklung förderliches Arbeitszeugnis auszustellen. Das gestaltet sich schwierig, wenn die Leistung des Arbeitnehmers auch beim allergrößten Wohlwollen unzureichend war oder es zu Übergriffen durch ihn auf Kollegen kam.

Damit dieser Spagat zwischen Wohlwollen und Realität dennoch gelingt, hat sich im Laufe der Zeit bei den Personalchefs eine Zeugnissprache aus gewissen Formulierungen entwickelt, die mit einer Benotung zwischen "sehr gut" und "ungenügend" korrespondieren. Diese Formulierungen mögen - gerade bei den Bestnoten - mitunter gestelzt erscheinen. Gleichwohl: Diese Codes haben sich etabliert. Fehlt ein Bestandteil, kann ein nachfolgender Arbeitgeber dies als Herabsetzung der Benotung des potentiellen neuen Arbeitnehmers, der sich bei ihm mit diesem Zeugnis bei ihm bewirbt, interpretieren.

Neben dem Bewerbungsschreiben haben Sie nur Ihre Arbeitszeugnisse, mit denen Sie einen potentiellen neuen Arbeitgeber davon überzeugen können, Sie zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Achten Sie bei einem Arbeitszeugnis deshalb darauf, dass es vollständig ist und die Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens zutreffend wiedergibt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie um Ergänzung bzw. Berichtigung Ihres Zeugnisses nachsuchen.

Was verbirgt sich nun hinter bestimmten Formulierungen im Zeugnis?

Bei der Bewertung der Leistung steht

für die Note "sehr gut" z. B. die Formulierung

  • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit",
  • "seine/ihre Leistungen waren stets sehr gut",
  • "wir waren stets außerordentlich zufrieden",
  • "hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen".

für die Note "gut" z. B. die Formulierung

  • "stets zu unserer vollen Zufriedenheit",
  • "wir waren immer sehr zufrieden",
  • "seine/ihre Leistungen fanden stets volle Anerkennung",
  • "mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden",
  • "hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen".

für die Note "befriedigend" z. B. die Formulierung

  • "stets zu unserer Zufriedenheit",
  • "zu unserer vollen Zufriedenheit",
  • "wir waren sehr zufrieden",
  • "seine/ihre Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen".

für die Note "ausreichend" z. B. die Formulierung

  • "zu unserer Zufriedenheit",
  • "wir waren immer zufrieden".

für die Note "mangelhaft" z. B. die Formulierung

  • "insgesamt zu unserer Zufriedenheit",
  • "wir waren zufrieden",
  • "hat die übertragende Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt",
  • "hat Erwartungen größtenteils erfüllt".

für die Note "ungenügend" z. B. die Formulierung

  • "hat sich bemüht".

Bei der Bewertung des Arbeitserfolges und der Arbeitsweise steht

für die Note "sehr gut" z. B. die Formulierung

  • "erledigte seine/ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und großer Genauigkeit",
  • "er/sie erbrachte stets eine sehr weit über den Erwartungen liegende Arbeitsmenge und -qualität",
  • "er/sie konnte sich auf unterschiedliche Situationen schnell einstellen",
  • er/sie arbeitete nach klarer, durchdachter eigener Planung und erzielte stets optimale Lösungen",
  • "er/sie arbeitete jederzeit absolut zuverlässig, zielstrebig und zügig und ist vielseitig einsetzbar".

für die Note "gut" z. B. die Formulierung

  • "er/sie erledigte seine/ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und Genauigkeit",
  • "er/sie führte seine/ihre Aufgaben zügig, zuverlässig und mit Freude aus",
  • "er/sie hat das richtige Augenmaß für die Setzung von Prioritäten" - "sehr produktiver Mitarbeiter".

für die Note "befriedigend" z. B. die Formulierung

  • "erledigte seine/ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit",
  • "er/sie arbeitete effizient und zielstrebig",
  • "er/sie war intensiv bei der Arbeit",
  • "er/sie arbeitete nach eigener Planung und erzielte dabei gute Lösungen".

für die Note "ausreichend" z. B. die Formulierung

  • "er/sie erledigte seine/ihre Aufgaben sorgfältig",
  • "er/sie erledigte seine/ihre Aufgaben mit Genauigkeit",
  • "Arbeitsmenge und -tempo waren nicht zu beanstanden",
  • "er/sie arbeitete nach Plan und erreichte auch praktikable Lösungen".

für die Note "mangelhaft" z. B. die Formulierung

  • "Arbeitsergebnisse entsprachen insgesamt der erforderlichen Mindestqualität",
  • "arbeitete im allgemeinen gleichmäßig",
  • "strebte gute Lösungen an" "führte nicht unbedeutende Verbesserungen ein",
  • "hat Spuren in unserem Unternehmen hinterlassen".

Bei der Bewertung des Sozialverhaltens steht z. B. die Formulierung

für die Note "sehr gut" z. B. die Formulierung

  • "Sein/Ihr Verhalten bei Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei",
  • "genoss auch bei unseren Geschäftspartnern stets sehr hohes Ansehen".

für die Note "gut" z. B. die Formulierung

  • "Sein/Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei",
  • "Sein/Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war sehr gut",
  • Er/Sie trug wesentlich zu einem harmonischen Abteilungsklima bei",
  • "genoss auch bei unseren Geschäftspartnern sehr hohes Ansehen".

für die Note "befriedigend" z. B. die Formulierung

  • "Sein/ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei",
  • "Sein/ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut",
  • "Er/Sie ist mit Auftraggebern und Kunden gut zurechtgekommen".

für die Note "ausreichend" z. B. die Formulierung

  • "Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Vorgesetzten war befriedigend",
  • "Verhalten gegenüber Kollegen war zufriedenstellend",
  • "Sein/Ihr Verhalten war korrekt" - "Sein/Ihr Verhalten war nicht zu beanstanden".

für die Note "mangelhaft" z. B. die Formulierung

  • "sein/ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war insgesamt zufriedenstellend",
  • "Sein/Ihr Benehmen war ohne Tadel, die Umgangsformen wirkten gut",
  • "Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war korrekt".

Schließlich sollen bestimmte Formulierungen auf bestimmte Eigenheiten des Mitarbeiters hinweisen:

  • "hat sich mit seinen Kollegen aktiv auseinandergesetzt" (ist handgreiflich geworden),
  • "wurde im Mitarbeiterkreis auch als umgänglich geschätzt (schwieriger Mitarbeiter),
  • "geselliger Mitarbeiter" (trinkt gerne),
  • "hat ihre/seine Arbeit ordnungsgemäß/pflichtbewusst erledigt" (fehlt Eigeninitiative),
  • "war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter" (Nörgler),
  • "zeigte sich Anforderungen und Belastungen gewachsen" (verlor ständig die Nerven),
  • "verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen" (klopft Sprüche, hat aber keine Ahnung),
  • "war ein verständnisvoller Vorgesetzter" (hatte keine Autorität),
  • "verstand es Aufgaben zu delegieren" (war faul),
  • "arbeitete mit besonderer Genauigkeit und Sorgfalt" (arbeitete extrem langsam),
  • "war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" (Wichtigtuer),
  • "war Kollegen gegenüber aufgeschlossen" (trug aufreizende Kleidung),
  • "zeigte stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft" (suchte sexuellen Kontakt zu Mitarbeitern),
  • "engagierte sich innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens" (war Betriebsrat, in der Gewerkschaft),
  • "hat die Aufgaben in ihrem/seinem und im Interesse des Unternehmens gelöst" (hat im Betrieb gestohlen),
  • "war ein gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern zurückhaltender und korrekter Mitarbeiter, der gern allein arbeitete" (Einzelgänger).