Zeitnahe Eröffnung des Kapitalanlegermusterverfahrens (kurz KapMuG) erwartet

Zeitnahe Eröffnung des Kapitalanlegermusterverfahrens (kurz KapMuG) erwartet
08.02.2017134 Mal gelesen
Nachdem das zuständige Landgericht Braunschweig im August letzten Jahres den ersten Schritt in Richtung eines KapMuG ging durch die Einreichung eines Vorlagebeschlusses, wird nun die Eröffnung des KapMuG durch das Oberlandesgericht erwartet.

Nachdem das zuständige Landgericht Braunschweig im August letzten Jahres den ersten Schritt in Richtung eines KapMuG ging durch die Einreichung eines Vorlagebeschlusses, wird nun die Eröffnung des KapMuG durch das Oberlandesgericht erwartet. Für die formelle Eröffnung muss das OLG zehn Musterkläger aus den Verfahrensteilnehmern auswählen.

 

Insgesamt beteiligen sich derzeit circa 1500 Geschädigte an der KapMuG. Sie machen geltend, dass die Verantwortlichen des Volkswagenkonzerns eine Verletzung der so genannten "Ad Hoc-Mitteilungen" herbeigeführt haben. Unter den "Ad Hoc-Mitteilungen" versteht man die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit. Diese Informationspflichten sind gesetzlich im Wertpapierhandelsgesetz verankert und lösen eine Pflicht gegenüber den Anlegern aus.

Die Kläger machen geltend, dass sie als Anleger zu spät über "kursrelevante Informationen" in Kenntnis gesetzt worden sind. So unter anderem über die Ermittlungen der US-Behörden aufgrund von manipulierten Abgaswerten.

 

Die Vorzugsaktie von VW verlor nach dem Bekanntwerden der Abgasaffäre fast die Hälfte ihres Kurswertes im September 2015. Den Anlegern geht es um Schadensersatz in Bezug auf ihre Verluste. Dies stützen sie darauf, dass viel früher eine Aufklärung über die Probleme und Ermittlungen der Behörden hätte stattfinden müssen, da mögliche Strafzahlungen negativen Einfluss auf den Kurs haben können. VW selbst ist der Meinung, dass er keine Mitteilungspflicht verletzt gegenüber seinen Anlegern verletzt hat.

 

Die Ermittlungen seitens der US-Behörden gegen VW dauern weiterhin an. Die Justizministerin verkündete gegenüber der Presse, dass das Handeln von VW weiter untersucht wird und man die Versuche der Irreführung der Verbraucher und der Betrug gegenüber der Regierung, aufarbeiten wird. Hierbei werden auch mehrere strafrechtliche Verfahren gegen VW Manager in den USA geführt. Kronzeugenaussagen und einige der Ermittlungsergebnisse könnten weitere Informationen zu dem rechtlich relevanten Kenntniszeitpunkt der Verantwortlichen liefern.

 

Für geschädigte Anleger ist das KapuMuG eine kostengünstige Alternative zur eigenen Klage. Die Anmeldung hierzu ist günstiger als eine eigene Klage und dies hat den Vorteil, dass erst einmal nur die Ansprüche gesichert werden und der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden kann. Wird ein Ergebnis oder Vergleich im KapMuG geschlossen, dann kann dieser auf die Anmelder übertragen werden. Dies spart den Anlegern ein eigenes Verfahren ohne Verlust der Ansprüche.


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