Zahnimplantat - wer zahlt professionelle Reinigung - Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - noch nicht rechtskräftig

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 21.07.2010 - 619 mal gelesen.
Wer ein Implantat hat fragt sich oft, wer muss die professionele Reinigung zahlen? Eine gesetzliche Kasse muss bei Problemen mit dem Implantat zahlen.

Ein Patient hatte sich ein Implantat setzen lassen. Die Reinigung des Implantats war schweirig. Nun ging es um die Kosten der professionellen Reinigung. Eine gesetzliche Krankenkasse muss für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen. Das geht aus einen aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in Main hervor. Dieser Grundsatz gilt jedenfalls dann, wenn es mit dem blossen Zähneputzen nicht getan ist und das Implantat entfernt werden müßte, um eine ordnungsgemäße Reinigung zu erreichen. Mit dem Urteil gb das gericht der Klage eines versicherten recht, liesß aber wegen der grundstzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht zu.

Das Urteil hat das Aktenzeichen L 5 KR 39/09

Patienten mit Implantaten haben immer wieder Probleme mit den Implantaten, weil diese nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden oder weil es später Probleme mit dem Implantat oder der Reinigung gibt.

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